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Dashcam legal oder verboten? Das ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland

Dashcam legal oder verboten? Das ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland

Dashcams sind ein wesentlicher Sicherheitsfaktor für Autofahrer (oder gewerbliche Fahrer) im Straßenverkehr. Die kleinen Fahrzeugkameras zeichnen aus verschiedenen Perspektiven das Verkehrsgeschehen auf, sodass im Falle eines Unfalls oder groben Verkehrverstoß, ein Beweis vorhanden ist. Doch gerade in Deutschland ist die Rechtslage nicht eindeutig, deshalb ist es nur logisch, dass man sich die Frage stellt: sind Dashcams in Deutschland überhaupt erlaubt? Und: kommt bald eine Dashcam-Pflicht wie in anderen Ländern?
In diesem Beitrag gehen wir auf die aktuelle Rechtslage in Deutschland ein und geben einen umfassendenÜberblick über die Verwendung von Dashcams im Straßenverkehr.

Aktuelle Rechtslage in Deutschland

Grundsätzlich gilt für die Nutzung von Fahrzeugkameras:

  • Die Verwendung von Dashcams im öffentlichen Raum ist nicht eindeutig geregelt und somit rechtlich umstritten;
  • In Deutschland regelt insbesondere der Datenschutz, ob und wann der Einsatz von Dashcams zulässig ist;
  • Außerdem gelten in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche gesetzliche Vorgaben.

So praktisch eine Dashcam auch ist, gilt in Deutschland, dass niemand gegen seinen Willen gefilmt werden darf. Auch das Veröffentlichen der Videoaufnahmen ist nicht erlaubt, wenn Personen oder Autokennzeichen erkennbar sind.

Die Daueraufnahme im Straßenverkehr durch Dashcams oder Actioncams, wie eine GoPro oder DJI Osmo, ist aufgrund des geltenden Datenschutzes nicht gestattet. Moderne Dashcams verfügen deshalb über einen „Privacy Mode“ (Privatsphäre Modus), der die Loop-Aufzeichnung ermöglicht und keine Daueraufnahmen macht. So werden Aufnahmen immer überschrieben und im Falle eines Unfalls, kann das Videomaterial als Beweis verwendet werden, da die Videosequenz anlassbezogen ist. Das bedeutet: das Video wird nur gespeichert, wenn z.B. ein Unfall oder eine starke Verzögerung stattgefunden hat, die der integrierte G-Sensor ausgelöst hat. Eine manuelle Speicherung der aktuellen Sequenz ist ebenfalls möglich.



Zusätzlich zu den zuvor genannten Regelungen ist die Videoaufzeichnung im Straßenverkehr durch Dashcams nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:

  • Sie muss zur Wahrung berechtigter Interessen erfolgen und einem konkret bestimmten Zweck dienen
  • Es dürfen keine Hinweise darauf bestehen, dass die schutzwürdigen Interessen der gefilmten Personen überwiegen.

Die Tatsache, dass der Verwender einer Dashcam seinen Informationspflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nicht nachkommen kann, ermöglicht einen Verstoß gegen geltenden Datenschutz-Gesetze.

Kann ich mit einem Bußgeld rechnen, wenn ich dagegen verstoße?

Ja. Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung können zu Bußgeldern führen. Über die Höhe der Bußgelder in einem solchen Fall, ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nichts bekannt. Wir empfehlen daher im Falle einer Übermittlung an Dritte einen Anwalt einzuschalten, der die Situation rechtlich fundiert bewerten und eine Empfehlungen aussprechen kann.

Gerichte entscheiden zugunsten von Dashcams

Deutsche Gerichte haben sich bereits mit diesem Thema befasst und der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu im Mai 2018 folgendes entschieden:

BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17: Dashcam-Aufnahmen dürfen im Einzelfall als Beweismittel vor Gericht verwendet werden – trotz möglicher Datenschutzverstöße.

Das bedeutet: Auch wenn Dashcams gegen Datenschutzgrundsätze (z. B. permanente Überwachung anderer Verkehrsteilnehmer) verstoßen, kann eine verhältnismäßige Verwendung erlaubt sein. Deutschland bewegt sich aktuell in einem Graubereich, der stark von Gerichtsurteilen geprägt ist.

Dürfen Dashcams mit dem Fahrrad oder Motorrad genutzt werden?

Für den Fall, dass Sie sich entscheiden eine Dashcam am Fahrrad oder Motorrad zu verbauen, gelten hier die gleichen Anforderungen wie für Autofahrer. Wichtig ist hierbei nur, dass eine Dashcam nicht im Sichtfeld verbaut werden soll und eine stabile Montage gewährleistet ist. Nur so können andere Verkehrsteilnehmer und die Fahrer geschützt werden.

Nachbarländer und die dort geltenden Bestimmungen

Wir haben eine Übersicht erstellt, die die jeweiligen Bestimmungen in Nachbarländern oder europäischen Staaten aufzeigt. Wenn Sie eine Reise mit dem Auto planen, empfehlen wir die aktuelle Gesetzeslage vorab zu prüfen, da sich jeweiligen Gesetze ändern können und man so hohe Strafen vermeiden kann.

Deutschland: Ja, mit Einschränkungen erlaubt

Nur kurze, ereignisbezogene Aufnahmen sind erlaubt; Daueraufnahmen sind unzulässig. Veröffentlichung nur mit Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen.


Österreich: Nicht erlaubt

Dashcams gelten als Überwachungssysteme und sind verboten. Aufnahmen können zu hohen Geldstrafen führen.


Frankreich: Erlaubt

Erlaubt für den privaten Gebrauch; Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht werden. Dashcams dürfen die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.


Italien: Erlaubt

Erlaubt für private Zwecke; Veröffentlichung nur mit Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen.


Spanien: Erlaubt

Kontinuierliche Aufnahmen sind nicht gestattet. Veröffentlichung erfordert Unkenntlichmachung identifizierbarer Informationen.


Portugal: Nicht erlaubt

Dashcams sind verboten; bereits der Besitz kann zu hohen Geldstrafen führen.


Luxemburg: Nicht erlaubt

Dashcams sind aufgrund strenger Datenschutzgesetze verboten.


Niederlande: Erlaubt

Veröffentlichung nur mit Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen.


Belgien: Erlaubt

Erlaubt für private Nutzung; Veröffentlichung erfordert Genehmigung.


Schweiz: mit Einschränkungen erlaubt

Erlaubt unter strengen Bedingungen; kontinuierliche Aufnahmen und Veröffentlichung ohne Zustimmung sind problematisch.


Vereinigtes Königreich – Ja

Erlaubt; Dashcams dürfen die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.


Unsere Einschätzung zum Thema: Dashcams im Straßenverkehr

Wir sind davon überzeugt, dass Dashcams einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Teilnahme im Straßenverkehr sicherer und im Streitfall fairer ist. Gerade Falschangaben bei Unfällen führen bei Versicherungen zu hohen Schäden. Insbesondere im Straßenverkehr passieren schnell Unfälle und es ist nicht sofort ersichtlich, wer den Unfall verursacht hat. Die Dashcam trägt dazu bei, dass solche Situationen schnell geklärt werden können. Darüber hinaus unterstützt eine montierte Dashcam präventiv, da die eigenen Fehler ebenso aufgezeichnet werden.

Wir hoffen, dass die gesetzliche Situation eindeutiger und zugunsten der Dashcam-Anwender gestaltet wird. Für mehr Sicherheit auf und neben der Straße. Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt auf moderne Dashcam Modelle mit:

  • Automatischer Loop-Aufzeichnung,
  • G-Sensor zur ereignisbezogenen Speicherung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt und im Zweifelsfall immer ein Anwalt hinzugezogen werden sollte.

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